Hilfslohn bezeichnet in der betrieblichen Kostenrechnung das Arbeitsentgelt, welches nicht direkt einem konkreten Produkt zugeordnet werden kann. Der Hilfslohn wird entsprechend auf eine Hilfskostenstelle gebucht und im Zuge der Kostenzuordnung anteilig auf die entsprechenden Kostenstellen übertragen. Typische Lohnleistungen und Tätigkeiten, welche als Hilfslohn verbucht werden, sind die Kosten für den internen Werkschutz und für das Reinigungspersonal. Des Weiteren zählen die Löhne der Lagerarbeiter in der Regel zu den Hilfslöhnen. Die meisten entsprechenden Arbeitsentgelte fallen in der Praxis tatsächlich als Löhne an, ungeachtet dessen werden auch Gehälter für die entsprechenden Mitarbeiterkreise als Hilfslohn bezeichnet.