Hilfskostenstelle

Auf Hilfskostenstellen werden in der betrieblichen Kostenrechnung Kosten verbucht, welche nicht direkt einem einzelnen Gut zugerechnet werden können. Für die endgültige Kostenrechnung sind die Hilfskostenstellen auf die einzelnen Kostenträger zu buchen, wobei die Verbuchung möglichst der tatsächlichen Kostenstruktur entsprechen soll. Eine exakte Verbuchung der angefallenen Kosten von der Hilfskostenstelle auf Endkostenstellen ist in der Praxis nicht möglich. Häufige Hilfskostenstellen sind Energiekosten, innerbetriebliche Verwaltungskosten und Zuschüsse für die Betriebskantine. Eine Definition von Hilfskostenstellen besagt, dass diese die Infrastrukturdienstleistungen für die betriebliche Produktion erbringen. Weitere Begriffe für Hilfskostenstellen lauten Sekundärkostenstellen, Vorkostenstellen und Nebenkostenstellen.

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