In der Volkswirtschaftslehre sind Herstellungskosten die Kosten, welche für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes angefallen sind. In ähnlicher Form verwendet die Betriebswirtschaftslehre Herstellungskosten bei der Berechnung des Verkaufspreises anhand einer Aufschlagkalkulation. Vorherrschend ist in der Betriebswirtschaftslehre jedoch die Verwendung des Begriffs Herstellungskosten im Rahmen der Kostenrechnung. In diesem Fall gelten als Herstellungskosten die Kosten für benötigte Wirtschaftsgüter, welche der Betrieb selbst herstellt. Herstellungskosten nach der Gewinn- und Verlustrechnung beinhalten auch die Abschreibungen auf vom Betrieb selbst hergestellte und verwendete Vermögensgegenstände. Bei einigen Ausgaben wie den freiwilligen sozialen Leistungen kann der Betrieb entscheiden, ob er diese bilanzmäßig den Herstellungskosten zurechnet.