Hinterbliebenenabsicherung

Die Hinterbliebenenabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung schützt Ehepartner und Kinder, nicht aber uneheliche Lebensgefährten vor Zahlungsausfällen beim Ableben des Versicherten. Sie wird als Witwenrente beziehungsweise als Waisenrente bezeichnet. Bei geförderten Rentenverträgen ist die Hinterbliebenenabsicherung ebenso auf die genannten Personen beschränkt. Bei privaten Rentenzusatzversicherungen lässt sich die Absicherung der Hinterbliebenen hingegen frei gestalten. Diese besteht in der Regel in einer Mindestrentenbezugszeit oder der Vereinbarung einer Einmalzahlung im Todesfall, wobei der Versicherungsnehmer den berechtigten Empfänger frei bestimmen kann. Die klassische Form der privaten Hinterbliebenenabsicherung stellt die Risiko-Lebensversicherung dar. Diese eignet sich ebenso wie die private Rentenversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung für den nicht verheirateten Partner sowie für alle zu Lebzeiten unterstützten Personen.

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