Hinterbliebenenbeihilfe

Die Hinterbliebenenbeihilfe ist eine gesetzliche Leistung an die Hinterbliebenen eines Schwerbehinderten. Diese wird ausgezahlt, wenn der Tod nicht durch die Behinderung ausgelöst wurde und ist geringer als eine unter anderem für diesen Fall vorgesehene Hinterbliebenenrente. Die Hinterbliebenenbeihilfe beruht darauf, dass der Verstorbene seine Berufstätigkeit infolge seiner Behinderung verringern oder einstellen musste. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet der Begriff Hinterbliebenenrente das Weiterbestehen des Beihilfeanspruchs nach dem Beamtenrecht eines Ehepartners und der Kinder, wenn der Beamte verstorben ist. Diese Form der Hinterbliebenenbeihilfe bezieht sich auf die teilweise Erstattung der Krankheitskosten durch den Dienstherren. Des Weiteren bezeichnen private Versicherer eine vereinbarte Einmalzahlung im Todesfall als Hinterbliebenenbeihilfe.

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