Hinterbliebenengeld

Der Begriff Hinterbliebenengeld wird für verschiedene Zahlungen an Hinterbliebene verwendet. Arbeitgeber sind verpflichtet, die ausstehenden Gehaltszahlungen verstorbener Mitarbeiter an deren Angehörige oder Erben auszuzahlen. Das gilt auch für noch nicht überwiesene Honorare freier Auftragsnehmer. Das Sterbegeld als Form des Hinterbliebenengeldes wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft, ein Anspruch kann jedoch über eine private Sterbegeldversicherung erworben werden. Des Weiteren enthalten Unfallversicherungsverträge häufig eine Klausel, wonach im Todesfall eine Einmalzahlung an den im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten erfolgt. Bei diesem muss es sich nicht zwingend um einen Hinterbliebenen im üblichen Verständnis handeln, dennoch ist die Bezeichnung der Sterbezahlung des Unfallversicherers als Hinterbliebenengeld verbreitet.

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