Hinterbliebenenleistungen

Hinterbliebenenleistungen sind Leistungen, welche an Hinterbliebene ausgezahlt werden. Dabei beschränkt sich der Anspruch auf staatliche Hinterbliebenenleistungen auf anerkannte Hinterbliebene wie Eheleute und Kinder. Bei privaten Versicherungen lassen sich hingegen auch andere Personen wie der nicht-eheliche Lebensgefährte als Bezugsberechtige für die Hinterbliebenenleistungen angeben. Die bekannteste Hinterbliebenenleistung ist die Witwenrente. Diese dient vor allem der Finanzierung des Lebensunterhalts von Personen in einer Einverdiener-Ehe nach dem Ableben des verdienenden Partners. Eine weitere wichtige Hinterbliebenenleistung stellt die Waisenrente dar. Eigene Einkünfte werden auf die meisten staatlichen Hinterbliebenenleistungen angerechnet. Private Versicherungsverträge können Hinterbliebenenleistungen nicht nur als Rentenzahlungen, sondern auch als Einmalleistungen vorsehen.

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