Hinterbliebenenpauschale

Hinterbliebenenpauschale ist in Deutschland die umgangssprachliche Bezeichnung für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Die Höhe der Hinterbliebenenpauschale beträgt nach dem deutschen Einkommensteuergesetz 370 Euro. Die Pauschale muss im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Sie gilt nicht für alle Hinterbliebenen, sondern nur für die in den Richtlinien zur Steuererhebung genannten Gründe des Ablebens. Hierzu gehören Dienstunfälle von Beamten ebenso wie das Ableben infolge einer Gewalttat. Das österreichische Steuerrecht sieht eine ähnliche Pauschale vor und bezeichnet diese auch offiziell als Hinterbliebenenpauschale. Einige Versicherungsgesellschaften wenden für pauschale Auszahlungen an Angehörige im Todesfall ebenfalls den Begriff Hinterbliebenenpauschale an.

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