Hinterbliebenenpension

Die Hinterbliebenenpension ist eine Leistung an Hinterbliebene von Beamten und ihnen gleichgestellten Personen. Sie folgt weitgehend den Bestimmungen der Witwenrente und der Waisenrente. Die Hinterbliebenenpension beruht jedoch nicht auf Beitragszahlungen, sondern ebenso wie die Zahlung einer Pension an lebende Beamte auf der Pflicht des Dienstherren zur Alimentation seiner aktiven und seiner ehemaligen Beamten. Der Bezug der Hinterbliebenenpension für Kinder unterliegt denselben Altersgrenzen wie die Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezeichnungen Waisenpension und Witwenpension werden umgangssprachlich häufig durch die sachlich nicht korrekten Bezeichnungen Waisenrente beziehungsweise Witwenrente für Beamten-Angehörige verwendet. Uneheliche Lebensgefährten erwerben kein Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension.

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