Hinterbliebenenversicherung

Der Abschluss einer privaten Hinterbliebenenversicherung ist vor allem wichtig, wenn kein Anspruch auf eine staatliche Hinterbliebenenrente besteht. Das trifft in erster Linie auf den Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft zu. Des Weiteren lassen sich Geschäftspartner und vom Versicherungskunden unterstützte Eltern ebenso wie alle anderen Personen im Rahmen einer privaten Hinterbliebenenversicherung versichern. In der Regel wird die Hinterbliebenenversicherung in der Form einer Risiko-Lebensversicherung durchgeführt. Eine mögliche Variante besteht im Abschluss einer Rentenzusatzversicherung mit Rentengarantiezeit. Unfallversicherungen enthalten zwar ebenfalls eine Hinterbliebenenversicherung, diese wird aber nur bei einem Unfalltod wirksam. Die staatliche Hinterbliebenenversicherung beschränkt sich hingegen auf Ehepartner (Witwenrente) und Kinder (Waisenrente). Ihre Leistungen erfolgen durch die gesetzliche Rentenversicherung.

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