Offiziell wird der Begriff der Hinterbliebenenversorgung im österreichischen Besoldungsrecht verwendet, wo er sich auf die Pensionen für Hinterbliebene im gesetzlichen Rahmen (Ehepartner und Kinder) bezieht. In Deutschland wird der Begriff für staatliche und für private Formen der Versorgung von Hinterbliebenen in der Umgangssprache verwendet. Die Hinterbliebenenversorgung durch eine private Versicherung ist für jeden beliebigen Berechtigten möglich und wird vor allem für den Lebensgefährten einer unehelichen Lebensgemeinschaft, aber auch für einen Geschäftspartner abgeschlossen. Die private Hinterbliebenenversorgung kann in einer lebenslangen oder einer befristeten Rente ebenso wie in einer Einmalzahlung bestehen. Die wichtigsten Varianten der staatlichen Hinterbliebenenversorgung sind die Witwenrente und die Waisenrente.