Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen sind Höchstbeträge, die ein Leistungsbezieher aus Arbeitseinkommen oder durch eine selbstständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit verdienen kann, ohne dass er seinen Leistungsanspruch ganz oder teilweise verliert. Von besonderer Bedeutung sind Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug. Diese belaufen sich bei vorgezogenen Altersrenten auf 450 Euro monatlich, wobei der Betrag zweimal jährlich verdoppelt werden darf. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente gelten höhere Grenzwerte, wobei jeder Rentenbescheid den exakten Betrag enthält. Bei einer Überschreitung der persönlichen Hinzuverdienstgrenze erfolgt je nach Höhe der Bezüge die vollständige Einstellung oder eine Kürzung der Rentenzahlung. Für den Bezug des nicht gekürzten Arbeitslosengeldes II gelten deutlich geringere Hinzuverdienstgrenzen.

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