Hinzuverdienstmöglichkeiten sind Gelegenheiten, ein zusätzliches Einkommen neben der Rente oder neben sozialen Leistungen zu beziehen. Der Begriff wird teilweise auch als Synonym für Hinzuverdienstgrenzen, also für die rechtlichen Beschränkungen bei einem zusätzlichen Verdienst, ohne dass dieser auf den Leistungsbezug angerechnet wird. Als Hinzuverdienstmöglichkeiten kommen vor allem geringfügige Beschäftigungen, aber auch freiberufliche Tätigkeiten in Betracht. Bei jeder zusätzlichen Tätigkeit müssen Leistungsbezieher darauf achten, ob die Angabe eines den zulässigen Freibetrag nicht übersteigenden Einkommens zu melden ist. Arbeitgeber können Hinzuverdienstmöglichkeiten wahrnehmen, wenn sie zusammen mit dem Hauptjob die zulässige Höchstarbeitszeit einhalten, müssen die zusätzliche Tätigkeit jedoch mit ihrem Chef absprechen.