Der Hinzuverdienstrechner ermittelt, in welcher Höhe ein zusätzliches Einkommen neben staatlichen Sozialleistungen oder neben einem Rentenbezug ohne Anrechnung auf die Leistung beziehen darf. Die Regelungen sind besonders bei der Erwerbsunfähigkeitsrente kompliziert, allerdings wird die persönliche Hinzuverdienstgrenze im Rentenbescheid genannt. Einige Hinzuverdienstrechner ermitteln zusätzlich zur eigentlichen Grenze, die sich in der Regel auf das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten bezieht, die steuerlichen Folgen zusätzlicher Einkünfte. Nicht jeder Hinzuverdienstrechner ist gleichermaßen für Rechner und für Bezieher anderer Leistungen wie des Arbeitslosengeldes II verwendbar. Bei der regulären Altersrente ist ein Hinzuverdienstrechner für die Ermittlung des maximal zugelassenen Verdienstes nicht erforderlich, da in diesem Fall keine Grenze besteht.