Hinzuverdienstregelungen sind gesetzliche Vorgaben über erlaubte Hinzuverdienste zu Sozialleistungen und Renten. Empfänger der Regelaltersgrenze dürfen ohne Begrenzung hinzuverdienen, da ausdrücklich keine Hinzuverdienstgrenze besteht. Bei einer vorgezogenen Altersgrenze beläuft sich der Höchstbetrag jedoch auf 450 Euro monatlich, wobei in zwei Monaten je Kalenderjahr der doppelte Betrag erlaubt ist. Die Hinzuverdienstregelung bei der Rente bezieht sich auf Einkünfte aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und aus selbstständigen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeiten. Bei der Erwerbsminderungsrente bestehen komplizierte Hinzuverdienstregelungen. Beim Bezug von Sozialleistungen sehen die Hinzuverdienstregelungen eine stufenweise Anrechnung des den Freibetrag überschreitenden Einkommens auf den Leistungsbezug vor. In der Regel beziehen sich die Regelungen bezüglich eines erlaubten Hinzuverdienstes auf das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungs- beziehungsweise Geschäftskosten.