Hörergeld

Das Hörergeld war eine bis 1970 erhobene Gebühr an deutschen Universitäten und Hochschulen, welche direkt den Kursleitern zur Verfügung stand. Auf diese Weise erhielten auch Privatdozenten ein Entgelt für ihre Lehrtätigkeit, ebenso hatten Assistenten eine weitere Einnahmequelle neben dem geringen Gehalt. Nach der durch studentische Proteste erreichten Abschaffung der Hörergelder war das Studium in Deutschland zunächst bis zur späteren Einführung von Studiengebühren kostenfrei. An den meisten Universitäten bestanden Regeln, unter welchen Bedingungen wirtschaftlich schwache Studenten von der Zahlung des Hörergeldes befreit werden konnten. Umgangssprachlich werden Gasthörergebühren gelegentlich als Hörergeld bezeichnet, diese stehen jedoch der Universitätsverwaltung und nicht den Dozenten zur Verfügung.

^