Höherversicherung

Die Höherversicherung war in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bis 1992 möglich. Sie bestand in der Zahlung eines monatlichen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung, welcher ausschließlich vom Arbeitnehmer aufgebracht wurde. Durch die zusätzlichen Zahlungen entstand ein Anspruch auf eine zusätzliche gesetzliche Altersrente, deren Höhe sich bei Rentenanpassungen jedoch nicht veränderte. Die Abschaffung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den 1990er Jahren vorgenommen, da die damaligen Politiker sie als mit den Aufgaben der Sozialversicherung nicht vollständig vereinbar ansahen. In Österreich ist eine freiwillige Höherversicherung weiterhin möglich. In privaten Versicherungsverträgen bedeutet die Option auf eine spätere Höherversicherung, dass der Versicherungsnehmer den versicherten Betrag später nach seiner Wahl erhöhen kann.

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