Honorarabrechnung

Die Honorarabrechnung wird von Freiberuflern und einigen weiteren Berufsgruppen wie Beratern als Vergütung für ihre Leistung erstellt. Sofern keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, kann als Grundlage für die Honorarabrechnung wahlweise der Zeitaufwand, eine Pauschale oder der Erfolg vereinbart werden. Für verschiedene Tätigkeiten wie Ärzte und Architekten existieren verbindliche Honorarordnungen. Makler dürfen mit wenigen Ausnahmen ihre Honorarabrechnung ausschließlich auf Erfolgsbasis erstellen, für Kreditvermittler gilt dieser Grundsatz generell. Bei Schauspielern wird das Honorar auch das Gage bezeichnet; diese stellt nur einen Teil ihrer Einnahmen dar, da eine zusätzliche Vergütung durch Anteile an den Erlösen durch die Verwertungsrechte besteht.

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