Die Honoraranlageberatung unterscheidet sich von der klassischen Anlageberatung bei einer Bank, indem der Kunde dem Berater ein Entgelt (Honorar) bezahlt, während Geldinstitute die Beratung als Teil ihrer Dienstleistungen für den Kunden verstehen und unentgeltlich anbieten. Der Vorteil einer Honoraranlageberatung für den Anleger besteht darin, dass der Honorarberater im Gegensatz zum Bankberater sein Entgelt für die Beratung berechnet und nicht als Provision für die Vermittlung konkreter Geldanlagen bezieht. Somit ist die Honoraranlageberatung für den Kunden neutral, während der Bankberater geneigt ist, bei der Beratung auf die für ihn und seinen Arbeitgeber anfallenden Provisionen zu achten. Die Grundlagen der Honoraranlageberatung sind im Honoraranlageberatungsgesetz geregelt.