Das Honoraranlageberatungsgesetz befasst sich mit der Honoraranlageberatung, es wurde 2013 verabschiedet und dient dem Verbraucherschutz. Die Honoraranlageberatung stellt eine Alternative zur klassischen Anlageberatung durch eine Bank oder einen Berater mit Provisionsansprüchen dar. Da der Auftraggeber das Entgelt (Honorar) für die Honorarberatung bezahlt, wirkt sich die konkrete Beratung nicht infolge unterschiedlicher Provisionen auf das Einkommen des Beraters aus, so dass dieser seine Ratschläge neutral erteilt. Die Höhe des zu zahlenden Honorars wird üblicherweise abhängig von der Anlagesumme und dem Zeitaufwand für das Beratungsgespräch vereinbart. Das Honoraranlageberatungsgesetz gewährleistet, dass der Honoraranlageberater tatsächlich neutral berät. Des Weiteren regelt es die Pflicht, das Anlagegespräch zwischen dem Honorarberater und dem Kunden umfassend zu dokumentieren.