Honorarärzte stellen eine Zwischenstufe zwischen angestellten Ärzten in Krankenhäusern und Großpraxen sowie dem klassischen Arzt mit eigener Praxis dar. Sie nutzen die Räumlichkeiten und häufig auch die Infrastruktur einer Klinik, erhalten für ihre Arbeit jedoch kein Festgehalt, sondern rechnen ihre Behandlungshonorare eigenständig mit den Krankenkassen oder Privatpatienten ab. Für die Nutzung der Infrastruktur zahlt der Honorararzt eine Vergütung, deren Höhe pauschal oder als Anteil an den von ihm erzielten Honorareinnahmen festgelegt sein kann. Honorarärzte praktizieren häufig tageweise in unterschiedlichen Kliniken beziehungsweise Praxen, so dass ihr Einsatz auch die Versorgung mit Fachärzten in ländlichen Gebieten sichern kann.