Auf Honorarbasis arbeiten nicht festangestellte Kräfte, wenn sie ein Entgelt für konkrete Tätigkeiten erhalten. Typischerweise auf Honorarbasis absolvierte Tätigkeiten sind der Unterricht in der Erwachsenenbildung und Trainingsaufgaben in unterklassigen Sportvereinen. Bei der Anlageberatung bedeutet die Tätigkeit auf Honorarbasis, dass der Berater direkt vom Auftraggeber bezahlt wird und somit neutraler als bei einer Vergütung über die erhaltenen Provisionen berät. Wer auf Honorarbasis arbeitet, gilt rechtlich als Selbstständiger oder als Freiberufler und ist für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich, lediglich gegen Honorar tätige Künstler und Autoren sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. In einer zweiten Bedeutung meint die Honorarbasis die Grundlage der Honorarberechnung wie den Umfang der zu erbringenden Leistung oder eine pauschale Vereinbarung.