Die Einteilung der Sachverständigen beziehungsweise ihrer Tätigkeitsfelder in Honorargruppen ist vor allem für die Vergütung der von der Justiz beauftragten Gutachten von Bedeutung. Die einzelnen Honorargruppen führen zu einer fairen und geregelten Bezahlung der Tätigkeit als Gutachter. Vergleichbare Einteilungen in Honorargruppen nehmen Zeitungsverlage und ähnliche vorwiegend mit freien Mitarbeitern zusammenarbeitende Institutionen vor. Eine eindeutige und rechtlich bindende Festlegung der anzuwendenden Honorargruppen existiert ausschließlich für öffentliche und gerichtliche Aufträge, sie ist im JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) festgelegt. Neben der Arbeit von Sachverständigen teilt das JVEG auch die gerichtlichen Tätigkeiten von Übersetzern und Dolmetschern in Honorargruppen ein.