Eine Honorarvereinbarung ist ein Bestandteil des Honorarvertrages und befasst sich mit der Höhe des zu zahlenden Vertrages. Bei einigen Aufträgen ist die Vereinbarung eines Ausfallhonorars üblich. Das gilt besonders, wenn verschiedene Künstler mit dem Einreichen eines Entwurfs beauftragt werden. In diesem Fall zahlt der Auftraggeber an die bei der Vergabe nicht berücksichtigten Wettbewerbsteilnehmer eine Entschädigung. Eine solche ist zwar gesetzlich bei Honorarvereinbarungen eigentlich nicht vorgesehen, aber die faktische Voraussetzung, um Künstler zur Teilnahme an Wettbewerben zu motivieren. Eine Honorarvereinbarung ist in einigen Bereichen entbehrlich, da der Gesetzgeber für diese die zu berechnenden Honorare festgelegt hat.