Ein Honorarvertrag regelt die Auftragsvergabe gegen Honorar. Er enthält Angaben zur verlangten Dienstleistung sowie zur Honorarzahlung. Der Honorarvertrag ist kein Arbeitsvertrag; falls er jedoch der Umgehung einer Festanstellung bei Künstlern dient und diese infolge einer weitgehenden Weisungsgebundenheit Arbeitnehmern einigen, sind Klagen auf Festanstellung häufig erfolgreich. Grundsätzlich enthält der Honorarvertrag auch Angaben über die Höhe des zu zahlenden Honorars, diese sind entbehrlich, wenn für die konkrete Tätigkeit eine gesetzliche Honorarordnung besteht. Honorarverträge können neben einem einmaligen Honorar die Beteiligung an künftigen Einnahmen vorsehen, das ist bei Filmaufnahmen üblich. Autorenverträge werden häufig ebenfalls zu den Honorarverträgen gerechnet, obgleich mit Ausnahme von Auftragstexten die Bezahlung ausschließlich als Beteiligung an den Verkaufserlösen erfolgt.