Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Steuer, welche der Gemeinde zukommt und auch der Höhe nach von dieser festgelegt wird. Einige Städte berechnen einen erhöhten Steuersatz für als gefährlich geltende Hunderassen, in anderen Kommunen steigt die Steuer für den zweiten Hund innerhalb eines Haushaltes überproportional an. In Österreich wird die Hundesteuer als Hundeabgabe bezeichnet. Während viele europäische Staaten die Hundesteuer abgeschafft haben, ist sie außer in Deutschland, der Schweiz und Österreich auch in den Niederlanden verbreitet; dort können Gemeinden im Gegensatz zu Luxemburg aber auf ihre Erhebung verzichten. In Deutschland darf die Hundesteuer nicht erhoben werden, wenn die Tiere zu gewerbliche Zwecken gehalten werden. Die Befreiung von Blindenhunden von der Hundesteuer ist hingegen nicht verbindlich vorgeschrieben, aber in fast allen Gemeinden üblich.

^