Das Hypothekenbankgesetz regelte bis Mitte 2005 die Zulassungsvoraussetzungen und Aufgaben der Hypothekenbanken in Deutschland. Es wurde durch das Pfandbriefgesetz abgelöst, welches zusätzlich die vormaligen Bestimmungen der Gesetze über öffentlich-rechtliche Schuldverschreibungen sowie über Schiffspfandbriefe aufnahm. Das Hypothekenbankgesetz wies den Hypothekenbanken spezielle Aufgaben sowie die Definition als Sonderkreditinstitute zu. Seit der Aufhebung des speziellen Hypothekenbankgesetzes und seiner Überführung in das Pfandbriefgesetz ist auch die Benennung Hypothekenbank keine juristische Bezeichnung mehr, auch wenn sie weiterhin als Bankname verwendet werden darf. Aus rechtlicher Sicht gehören die ehemaligen Hypothekenbanken gemäß des vormaligen Hypothekenbankgesetzes heute zu den Pfandkreditanstalten.