Die Immobilienbewertung dient der Ermittlung des Marktwertes von Gebäuden und Grundstücken. Sie wird von anerkannten Sachverständigen vorgenommen, welche sich außer durch eine überdurchschnittliche Sachkunde durch absolute Neutralität auszeichnen. Für die Immobilienbewertung in Deutschland sind die drei Vorgehensweisen Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren normiert und kommen üblicherweise zur Anwendung. Nicht normiert ist hingegen das Maklerverfahren, bei welchem der wahrscheinliche Mietertrag als Grundlage der Wertberechnung eines Gebäudes dient. Die Vornahme einer Immobilienbewertung ist bei einem geplanten Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Grundstückes zu empfehlen, bei Streitigkeiten unter Erben kann sie auch vom Gericht angeordnet werden.