Immobilienleasing

Das Immobilienleasing ist dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Immobilie während der Laufzeit des Leasingvertrages weiterhin dem Leasinggeber zuzurechnen ist, während bei einem Mietkaufvertrag diese dem Käufer zugerechnet wird. Das Immobilienleasing rentiert sich besonders für Gewerbeobjekte, da die Leasingraten bei der Berechnung der Einkommenssteuer (aber nicht bei der Berechnung der Gewerbesteuer) in voller Höhe als Betriebsausgaben gelten. Die Übernahme der geleasten Immobilie nach Ablauf des Leasingvertrages ist grundsätzlich möglich, aus rechtlichen Gründen darf sie bei Abschluss des Vertrages aber nicht fest vereinbart sein, da das Finanzamt sonst einen verdeckten Kaufvertrag annimmt.

^