Der Begriff Immobilienmanagement bezeichnet die Verwaltung einschließlich der Vermietung oder einer anderen Vermarktung einer Immobilie. Das Immobilienmanagement lässt sich in kaufmännische, technische und infrastrukturelle Aufgabenbereiche einteilen und umfasst neben der Vermietung die Durchführung beziehungsweise Beauftragung aller anfallenden technischen Aufgaben wie Reparaturen und Erhaltungsinstandsetzungen. Ziel des Immobilienmanagements ist die Vermeidung von Einnahmeausfällen durch Leerstände, unvermietbare Wohnungen oder nicht zahlende Mieter. Die fachliche Qualifikation für das Immobilienmanagement lässt sich sowohl durch eine Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann als auch durch das Studium des entsprechenden Faches an einer Hochschule erwerben, wobei das Hochschulstudium zu einer Doppelqualifikation im Bau- und Immobilienmanagement führt.