Indexgeld

Unter der Bezeichnung Indexgeld werden Forderungen an einen Preisindex gekoppelt. Dies ist von Vorteil für den Gläubiger und schützt ihn vor einer Wertminderung. Eine sogenannte Zinsgleitklausel kann vereinbart werden. In Fachkreisen wird hier auch von sliding-scale interests gesprochen. Dies bedeutet, dass sich der Vertragszins automatisch an die Entwicklung des Referenzzinssatzes anpasst. Bei Verträgen mit einer langen Laufzeit ist eine Bindung an den Preisindex sehr gefragt. So wird der Gläubiger vor inflationsbedingtem Geldverlust geschützt. Ein Preisindex liefert statistische Informationen über die Höhe der Inflation oder Deflation in einem bestimmten Bereich und es wird ermittelt, wie sich Warenpreise im Laufe der Jahre verändert haben.

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