Indexlohn

Der Indexlohn stellt ein Lohnsystem dar, bei dem die Löhne an die Steigerung der Preise in der Wirtschaft angeglichen werden. In Luxemburg ist dieses System gesetzlich vorgeschrieben. Gehälter und gesetzliche Renten müssen an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Für die Ermittlung der Werte ist die Indexkommission des Statistikdienstes zuständig. Anhand von festgelegten Waren wird die Preisentwicklung beobachtet und analysiert. Steigt oder fällt der Verbraucherpreisindex um 2,5 %, werden Gehälter, Löhne, Renten, Familienzulagen und Lehrlingsentschädigungen um 2,5 % angepasst. In Tarifverträgen können auch sogenannte Gleitklauseln eingefügt werden. So bleibt die Kaufkraft des Geldes bei ansteigenden Kosten erhalten. Diese Klausel könnte sich jedoch auch negativ auswirken, falls bei einem Wirtschaftswachstum Löhne steigen.

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