Indirekte Bankgarantie

Die indirekte Bankgarantie ist ein Begriff aus dem internationalen Handel. Sie bedeutet, dass eine inländische Bank einen Vertrag über eine Bankgarantie abschließt und eine ausländische Partnerbank mit der Wahrnehmung der Bankgarantie beauftragt. Zur Anwendung kommen indirekte Bankgarantien häufig, wenn der ausländische Vertragspartner die Garantiestellung durch eine in seinem Bank ansässige Bank wünscht oder wenn gesetzliche Bestimmungen diese einfordern. Damit bestehen bei der indirekten Bankgarantie Vertragsverhältnisse zwischen dem Garantiekunden und der inländischen Bank, zwischen dem inländischen und dem ausländischen Geldinstitut sowie zwischen dem ausländischen Vertragspartner und der ausländischen Bank, während bei einer direkten Bankgarantie die Bank Vertragspartnerin beider Handelspartner ist.

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