Der indirekte Export wird als Sonderform des Exportgeschäftes über ein auf den Außenhandel spezialisiertes Unternehmen abgewickelt. Der Hersteller oder Lieferant verkauft die Ware formal an den inländischen Dienstleister, führt also ein normales Inlandsgeschäft durch. Den Verkauf ins Ausland übernimmt der Export-Dienstleister. Zu den Vorteilen des indirekten Exports gehört, dass sich der Hersteller nicht selbst mit den Exportbestimmungen seines Landes sowie den Einführungsbestimmungen des Ziellandes befassen muss, da deren Beachtung Bestandteil des Leistungspaketes des Export-Dienstleisters ist. Des Weiteren übernimmt der Dienstleister die zollrechtliche Abwicklung sowie das Risiko des Zahlungsausfalls beim ausländischen Kunden. Den mit einem indirekten Export verbundenen Mindererlösen oder Gebühren stehen Einsparungen entgegen, da keine eigene Auslandsabteilung aufgebaut werden muss.