Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Die Regelungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag werden durch das Kollektivarbeitsrecht eingeschränkt, dieses umfasst sowohl die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als auch zwischen einem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung des Betriebes. Grundsätzlich ist die Vereinbarung individueller Inhalte eines Arbeitsvertrages möglich, die meisten Unternehmen verwenden jedoch einen Standardarbeitsvertrag und ergänzen diesen nur durch die Höhe der vereinbarten Vergütung und durch die vereinbarte Arbeitszeit. Es ist für den Arbeitnehmer sinnvoll, getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Verteilung seiner Arbeitszeit in den Individualarbeitsvertrag aufnehmen zu lassen. Vereinbarungen gemäß dem Individualarbeitsrecht müssen nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, allerdings ermöglicht nur die Schriftform den Nachweis über die getroffenen Absprachen.

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