Eine Individualvereinbarung kann bei jedem Geschäftsabschluss die eigentlich gültigen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vollständig oder in Teilen ersetzen. Sie kann durch eine besondere Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern oder auch stillschweigend wirksam werden. Im Konfliktfall haben Individualvereinbarungen Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen, da die Vertragspartner durch ihren Abschluss ausdrücklich auf die Geltung der AGB verzichtet haben. Individualvereinbarungen sind im realen Wirtschaftsleben eher ungewöhnlich und werden nur bei umfangreichen Verträgen zwischen Geschäftsleuten vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen sehen jedoch grundsätzlich die Möglichkeit zum Treffen abweichender Vereinbarungen vor, wobei sie zumeist ausdrücklich die Schriftform verlangen; eventuell geäußerte Wünsche zu Abänderungen werden zumindest Konsumenten gegenüber jedoch regelmäßig abgelehnt. Individualvereinbarungen finden häufig auch beim Mietrecht und somit bei der Ausgestaltung von Mieverträgen Anwendung.