Inflationsindexierte Anleihen werden umgangssprachlich, teilweise auch fachsprachlich vereinfacht als Inflationsanleihen bezeichnet. Sie bieten dem Inhaber zusätzlich zur vereinbarten Verzinsung einen Inflationsausgleich, so dass sich der Ertrag um die Inflationsrate erhöht. Inflationsanleihen können in einer Zinsvariante oder in einer Nennwertvariante ausgegeben und erworben werden. In Deutschland sind Inflationsanleihen erst seit der Euro-Einführung zugelassen. Der englische Fachbegriff für die Inflationsanleihe lautet inflation-linked Bond. Für den Anleiher vorteilhaft ist die Inflationsanleihe, da er eine feste reale Verzinsung erhält und diese somit nicht durch die Inflation geschmälert wird. Die meisten Inflationsanleihen sehen bei einer Deflation eine Verminderung der Verzinsung beziehungsweise des Nennwertes vor.