Ein Inflationsausgleich bedeutet, dass der durch die Inflation verursachte Kaufkraftverlust auszugleichen ist. Bei Kreditverträgen erfolgt nur selten eine Vereinbarung des Inflationsausgleiches, so dass bei langfristigen Verträgen die in Kaufkraft ausgedrückte Rate deutlich abnimmt. Bei Tarifverhandlungen fordern Gewerkschaften regelmäßig mindestens einen Inflationsausgleich, damit die Kaufkraft der Gehälter nicht abnimmt und die Reallöhne nicht sinken. Bei Betriebsrenten ist ein Inflationsausgleich grundsätzlich zu zahlen, während dieser bei der gesetzlichen Rente indirekt durch die Anpassung der Rentenhöhe an die Lohnentwicklung erfolgt und somit von einer tatsächlichen Lohnsteigerung abhängt. Auch das steuerfreie Existenzminimum unterliegt einem grundsätzlichen Inflationsausgleich.