Inhaberaktie

Die Inhaberaktie stellt als Inhaberpapier einen Anteilsschein an einer Aktiengesellschaft dar. Der wesentliche Unterschied zu einer Namensaktie besteht darin, dass der Besitzer einer Inhaberaktie nicht in das Aktienverzeichnis der Gesellschaft eingetragen werden muss und sich die Übertragung einer Inhaberaktie somit als gegenüber einer Namensaktie einfacher erweist. Die Inhaberaktie ist in den meisten europäischen Ländern die Standardform der Aktie, lediglich in Großbritannien ist wie in den USA die Namensaktie verbreiteter. Die Inhaberaktie berechtigt ihren Besitzer zur Teilnahme an der Hauptversammlung mit Stimmrecht und Rederecht sowie zum Bezug der dort beschlossenen Dividende. Inhaberaktien werden heute üblicherweise nicht mehr als echte Stücke ausgegeben, sondern lediglich in das Wertpapierkonto des Anlegers eingebucht.

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