Inhaberkontrollverfahren

Inhaberkontrollverfahren sind Prüfverfahren, welche eine Aufsichtsbehörde durchführt, um die Eigentümerstruktur bei Privatbanken zu überprüfen. Der englische Fachbegriff für das Inhaberkontrollverfahren lautet Owner control investigation. In den meisten Fällen wird ein Inhaberkontrollverfahren regelmäßig bei einem Verkauf einer Bank oder von Anteilen an einer Bank durchgeführt. In Deutschland sind zur Einleitung und zur Durchführung von Inhaberkontrollverfahren neben dem Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Deutsche Bundesbank und der Prüfungsverband deutscher Banken (PdB) berechtigt. Eine Nebenfunktion des Inhaberkontrollverfahrens stellt der Schutz des gesetzlichen Einlagensicherungsfonds dar. Durch das Inhaberkontrollverfahren wird gewährleistet, dass die Besitzverhältnisse von Banken nicht verworren sein können, sondern sie zumindest der Aufsichtsbehörde eindeutig bekannt sind.

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