Inhaberpapier

Inhaberpapiere sind Papiere, bei welchen der jeweilige Inhaber als rechtmäßiger Eigentümer gilt. Typische Inhaberpapiere sind Inhaberschecks und Inhaberaktien, aber auch nicht an eine Person gebundene Fahrkarten stellen eine Form eines Inhaberpapiers dar. Die Übertragung von Inhaberpapieren erfolgt einfach durch ihre Aushändigung. In der Bankpraxis existieren bei Inhaberaktien jedoch keine effektiven Stücke mehr, sondern die entsprechenden Anteilsscheine werden in das Wertpapierkonto des Anlegers eingebucht. Für praktische Zwecke wurde das Segment der kleinen Inhaberpapiere geschaffen, zu diesen zählen Eintrittskarten, Fahrkarten, Briefmarken, Telefonkarten und Geschenkgutscheine. Die Eintragung eines Namens verwandelt Inhaberpapiere noch nicht in personenbezogene Papiere; so sind Fahrkarten grundsätzlich übertragbar, sofern die Beförderungsbedingungen nicht im Ausnahmefall eine abweichende Bestimmung aufweisen.

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