Inhaberschuldverschreibung

Die Inhaberschuldverschreibung wird für Deutschland in § 793 und den folgenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und stellt ein Wertpapier dar, bei welchem der Inhaber namentlich nicht genannt wird. Inhaberschuldverschreibungen können innerhalb ihrer Laufzeit an der Börse gehandelt werden, am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückerstattung des Nominalwertes. Je nach dem Emittenten der Inhaberschuldverschreibung wird sie auch als Industrieobligation, Bankobligation oder als Kommunalobligation bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Inhaberschuldverschreibung (IHS) sind Namenspapiere an den namentlich benannten Berechtigten gebunden und bedürfen bei einer Übertragung, soweit diese statthaft ist, der Registrierung des neuen Besitzers durch den Emittenten.

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