Inhouse Fonds

Inhouse-Fonds sind spezielle Fonds für einen begrenzten Teilnehmerkreis mit dem Zweck, ein gemeinsames Anlageziel zu verwenden. Wer als Teilnehmer zu einem Inhouse-Fonds zugelassen wird, entscheidet die Fondsgesellschaft nach ihren eigenen Kriterien. Der eingegrenzte Zugang ist das typische Kennzeichen eines Inhouse-Fonds. Die entsprechenden Fonds sind eine in Deutschland relativ seltene Erscheinung und kommen in anderen Ländern wie den USA deutlich häufiger vor. Auf Grund der beschränkten Teilnehmergruppe dürfen die Anteile an einem Inhouse-Fonds nicht an der Börse gehandelt werden, sondern können nur mit Genehmigung der Fondsgesellschaft an andere Mitglieder desselben Fonds veräußert werden.

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