Als Inkassoforderungen gelten nicht ordnungsgemäß eingegangene außenstehende Zahlungsbeträge, die in das interne Betreibungsverfahren übergegangen sind oder an ein externes Inkassounternehmen abgegeben wurden. Inkassoforderungen sind bei der Bilanzerstellung als zweifelhaft zu bewerten und mit einem die Wahrscheinlichkeit des Zahlungseingangs realistisch widerspiegelnden Wert zu aktivieren. In einer weiteren Bedeutung bezeichnen Inkassoforderungen die an ein Inkassounternehmen zum eigenverantwortlichen Einzug verkauften Forderungen. Neben den eigentlichen Rechnungsbeträgen gehören auch die dem Kunden rechtmäßig auferlegten Mahn- und Inkassokosten zu den Inkassoforderungen. Ein hoher Anteil der Inkassoforderungen lässt sich eintreiben, indem der Gläubiger dem Schuldner entgegenkommt und eine Zahlungsvereinbarung über die Begleichung in mehreren Raten eingeht.