Inkassolizenz

Die Inkassolizenz ist eine Lizenz, deren Inhaber zum Einfordern fremder Forderungen berechtigt sind. In den meisten Fällen werden Besitzer einer Inkassolizenz mit dem Einziehen nicht ordnungsgemäß beglichener Rechnungsbeträge beauftragt, sie können ihre Dienstleistung aber auch für die Abwicklung des regulären Zahlungsverkehrs anbieten. Inhaber einer Inkassolizenz handeln im Auftrag und nach den Vorgaben ihres Auftraggebers, sofern sie nicht ausnahmsweise die komplette Forderung einschließlich des Ausfallrisikos erworben haben. Die Beantragung der Inkassolizenz erfordert geordnete finanzielle Verhältnisse und ein polizeiliches Führungszeugnis. Innerbetrieblich wird der Begriff Inkassolizenz häufig auch für Außendienstler verwendet, die Zahlungen für ihren Arbeitgeber entgegennehmen dürfen. Diese Begriffsverwendung ist umgangssprachlich.

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