Die Innenprovision ist die Provision, welche der Verkäufer an einen in der Regel von ihm beauftragten Makler zahlt, während die durch den Käufer gezahlte Provision auch als Außenprovision bezeichnet wird. Maßgeblich für die Bewertung einer Maklerprovision als Innenprovision ist, dass der Verkäufer als Auftraggeber für die Bezahlung des Maklers verantwortlich ist und nicht, dass dieser die Maklerkosten tatsächlich trägt. Im Wertpapierhandel ist die Weiterberechnung der gezahlten Innenprovision an den Kunden durch den Verkäufer üblich. Im Immobilienhandel erfolgt häufig eine Aufteilung der Maklerprovision auf eine Innenprovision und eine Außenprovision, so dass der Makler im Erfolgsfall Ansprüche an beide Vertragspartner erwirbt.