Innenrevision

Die Innenrevision bezeichnet sowohl die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten innerhalb eines Unternehmens als auch die damit betraute Abteilung, in beiden Bedeutungen kann auch von der inneren Revision oder der internen Revision gesprochen werden. Die Aufgabe der internen Revision besteht nicht alleine darin, Missstände aufzudecken, sondern auch in der Hilfestellung bei möglichen Optimierungsprozessen. Wesentlich häufiger als die Aufdeckung krimineller Vorgehensweisen erfolgt im Rahmen einer Innenrevision die Beanstandung unwirtschaftlicher Entscheidungen. Des Weiteren beugt die Erwartung der internen Prüfmaßnahmen sowohl unerlaubten Geschäften als auch der Verschwendung wirksam vor. Die Innenrevision als Stabsstelle untersteht üblicherweise direkt dem Vorstand eines Unternehmens. Je nach Unternehmensform bestehen für die Innenrevision gesetzliche Vorschriften.

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