Innung

Eine Innung gilt in Deutschland als freiwilliger Zusammenschluss von Handwerkern auf einer regionalen oder lokalen Ebene sowie als Nachfolgeorganisation der traditionellen Zünfte. Die Aufgaben der Innungen sind in der Handwerksordnung festgelegt, die Mitgliedschaft in einer solchen ist jedoch freiwillig; der Zwangsverband aller Handwerker ist die Handwerkskammer. Aufgaben der einzelnen Innungen sind die gemeinsame Interessenvertretung, die Pflege der Berufsehre einschließlich eines guten Verhältnisses zwischen den jeweiligen Handwerksmeistern, Gesellen und Auszubildenden, die Durchführung freiwilliger Schulungen im Rahmen der Weiterbildung sowie das Erstellen von Gutachten und das Schlichten von Konflikten zwischen den einzelnen Innungsmitgliedern. Als Rechtsform für Innungen ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts festgelegt.

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