Innungskrankenkassen waren ursprünglich gesonderte Krankenkassen für Handwerker. In Deutschland existieren im Jahr 2012 nur noch zwölf Innungskrankenkassen, welche durch eine einheitliche Geschäftsführung und Verwaltung vertreten werden, ihre Abkürzung lautet IKK. Seit 1996 sind alle Innungskrankenkassen geöffnet, so dass jeder Versicherungspflichtige und jedes freiwillige Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung einer Innungskrankenkasse, Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse beitreten kann. Tatsächlich sind Handwerker weiterhin überdurchschnittlich oft über Innungskrankenkassen krankenversichert. Die Konzentrationswelle innerhalb der Innungskrankenkassen wurde erst durch ihre Öffnung ausgelöst, so existierten 1994 noch einhundertundfünzig eigenständige Innungskrankenkassen. Vorgänger der Innungskrankenkassen waren Gesellenbruderschaften, diese wurde 1883 offiziell mit den Aufgaben einer Krankenkasse beauftragt, welche sie aber vorher schon ausübten.