Insidergeschäft

Insidergeschäfte sind an der Börse Geschäfte, welche auf einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Wissen beruhen. Insidergeschäfte stellen eine sowohl moralisch als auch rechtlich nicht statthafte Wahrnehmung eines Informationsvorsprunges dar. Zur Vermeidung von Insidergeschäften besteht eine Publizitätspflicht aller den Kurs beeinflussen könnenden Fakten sowie eine Mitteilungspflicht über Aktienkäufe und Aktienverkäufe der Führungsebene einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft. Ein Insiderhandel kann außer durch Mitarbeiter des Unternehmens auch durch andere Personen wie Ermittlungsbeamte vorgenommen werden, wenn diese von Ermittlungen gegen ein Unternehmen erfahren und ihre Aktien verkaufen, ehe die Öffentlichkeit von der Maßnahme erfährt.

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